Der Lehrerrat (LR) besteht aus fünf aus dem Kollegium gewählten Lehrkräften. Die Amtszeit ist auf vier Jahre festgelegt. Intern wählen die Mitglieder des LRs einen Vorsitzenden/ eine Vorsitzende und einen Vertreter/ eine Vertreterin; §69 Schulgesetz regelt die Aufgaben des Lehrerrates. Zunehmend übernimmt der LR typische Aufgaben eines Personalrats: Er wird durch die Schulleitung über Schul- und Personalangelegenheiten frühzeitig informiert und erarbeitet eigene Vorschläge und Initiativen. Die Mitglieder des LR vermitteln – wenn gewünscht – bei Unstimmigkeiten oder Problemen der KollegInnen und werden i.d.R. auch über Probleme mit Klassen oder SchülerInnen unterrichtet. Zur Schulentwicklung und zur Außendarstellung sowie zur Kommunikation mit den Eltern trägt der LR bei und erarbeitet Vorschläge, die der Schulleitung unterbreitet werden. Bei Ehrungen, Feiern und Festen tragen die Mitglieder des LR zur Koordination bei; der LR ist jedoch kein Festausschuss.
Alle KollegInnen können jedes Mitglied des LRs bei Fragen, Problemen, Wünschen oder Ideen gern ansprechen, der Rat ist auf Informationen und Vorschläge aus dem Kollegium im Sinne einer effektiven Arbeit für unsere Schule angewiesen. Die Sitzungen finden alle zwei Wochen von 13 bis ca. 14:00 Uhr in der Lehrerbibliothek unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, auf Wunsch ist der LR zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Wir, die Schülervertretung (kurz SV) am Schlaun, bestehen aus einer Gruppe von engagierten Schülerinnen und Schülern, die es sich ans Herz legen, die Interessen aller Schülerinnen und Schüler bestmöglich zu vertreten. Dies kann bei Gremien wie zum Beispiel der Schulkonferenz, oder bei allgemeinen Projektplanungen sein. Neben der erweiterten SV, die sich aus allen Klassen- und Stufensprecherinnen und -sprechern und und ihren Stellvertreterinnen und Stellvertretern zusammensetzt und zweimal im Halbjahr im Schülerrat zusammentrifft, gibt es den Montagskreis, der sich wöchentlich trifft, um Projekte wie den Rats-Schlaun-Cup oder das Music Battle auf die Beine zu stellen, über wichtige Sachverhalte in der Schule zu diskutieren, organisatorische Dinge zu erledigen und vieles mehr. Zudem organisieren wir eine jährliche SV-Fahrt, um neue Projekte zu planen. Wir freuen uns immer über Nachwuchs! Damit unsere Mitschülerinnen und Mitschüler immer auf dem neuesten Stand sind, haben wir für sie auch eine Facebook-Page mit aktuellen Infos erstellt. Schauen Sie doch auch mal vorbei! Bei Fragen können Sie/kannst du dich gerne an uns wenden.
Die Schulpflegschaft besteht aus den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften und ihren Vertreterinnen und Vertretern. Aus diesem Kreis werden bei uns an der Schule sechs Eltern gewählt, die den Vorstand bilden und die Interessen der Eltern vertreten.
Wir sind um eine gute und konstruktive Zusammenarbeit mit den Lehrkräften, Schulleitung und der SV bemüht. Nur diese enge Zusammenarbeit gewährleistet ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen allen Beteiligten, das sich am Ende zum Wohl unserer Kinder auswirkt. Sollten Sie Fragen zur Arbeit der Schulpflegschaft haben, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.
Wir, das sind die Ehemaligen unserer Schule, die Alumni.
Um unsere Verbundenheit mit unserer „Penne“ auszudrücken haben wir im Jahr 1997 schon den Verein der ehemaligen Schüler/-innen zur Förderung des Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasiums Münster e.V. gegründet.
Sein Zweck ist die Förderung und Ausstattung des Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasiums und der zum Gymnasium gehörenden schulischen Gebäude und Einrichtungen sowie die Pflege des Zusammenhaltes der jetzigen und ehemaligen Schüler/-innen.
Wenn Sie weitere Informationen zum Verein wünschen oder Fragen zu seinen Aktivitäten haben, melden Sie sich gerne bei den Vorsitzenden Sabine Hemsing-Thiel und Dr. Viola Voß unter schlaun-ehemalige@mail.de!
Schlaun-Treff 2022
Beim Treffen am 29.10.2022 gab es neben Berichten vom aktuellen Leben am Schlaun und dem geplanten Umzug der Schule einen Rückblick auf die Geschichte von Münsters Caféhaus-Kultur.
In den Westfälischen Nachrichten ist ein Bericht dazu erschienen.
Schlaun-Treff 2023
Voraussichtlich am 29.10.2023 wird der nächste Schlaun-Treff stattfinden. Informationen dazu finden Sie hier im Spätsommer 2023.
Aktion „iPads für die Neuen“
Nicht erst das kleine Virus hat uns die Richtung zur Digitalisierung aufgezeigt, aber es zeigt uns rücksichtslos unsere Defizite auf diesem Weg. Dabei ist „das Schlaun“ durchaus schon auf der richtigen Spur, und auch der Rat der Stadt Münster hat zwischenzeitlich beschlossen, die fünften Klassen zu 50% mit iPads auszustatten.
Dank der Spenden ehemaliger Schülerinnen und Schüler war der Ehemaligen-Verein in der Lage, die Lücke zu schließen und auf 100% aufzustocken. Er hat bei der citeq, dem städtischen IT-Dienstleister, 30 iPads bestellt, so dass alle 60 neuen Fünftklässler im Sommer 2021 vom ersten Tag an in die digitale Welt einsteigen und ihre Kompetenzen in der vielfältigen Internetnutzung ausbilden können.
So eine Unterstützung durch die Ehemaligen einer Schule ist einmalig in Münster.
Wir freuen uns natürlich über weitere Spenden fürs „digitale Schlaun“: Mit den dadurch wieder freiwerdenden Vereinsmitteln können wir dann weitere Projekte unterstützen. Für nur 350 € werden Sie zum iPad-Paten. Der Verein stockt um 100 € auf den Gesamtpreis auf. Unterstützen Sie uns gerne auch mit kleineren Beträgen!
Unsere Bankverbindung:
Sparkasse Münsterland Ost
IBAN DE90 4005 0150 0095 0171 17
BIC WELADED1MST.
Verwendungszweck „iPad“ + Anschrift für Spendenquittung
Bereits übernommene Patenschaften
Wir freuen uns, dass diese Ehemaligen und Unterstützer der Schule bereits ein iPad „gesponsort“ haben:
Außerdem freuen wir uns über einige Einzelspenden, die auch in das iPad-Projekt einfließen werden:
Mit den eingegangenen Spenden und weiteren Eigenmitteln des Vereins können wir die Bestellung der benötigten 30 Geräte nun auf den Weg bringen – wir freuen uns aber weiterhin über weitere Spenden, um das „digitale Schlaun“ weiter zu unterstützen!
Der Förderverein des Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasiums unterstützt Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern bei Aktivitäten, die nicht aus dem Schuletat finanziert werden können. Die Mittel des Fördervereins stammen aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Der Förderverein ist gemeinnützig anerkannt und kann steuerabzugsfähige Spendenbescheinigungen ausstellen.
Die Aufgaben des Fördervereins:
Als Förderverein haben wir zwei wichtige Aufgaben: Einerseits unterstützen wir Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern, wenn die finanziellen Mittel für z.B. eine Klassenfahrt oder eine notwendige schulische Anschaffung nicht ausreichen. Dieses geschieht immer sehr individuell und vertraulich. Die zweite Aufgabe ist die Förderung von schulischen Projekten und Anschaffungen. Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler können dazu Förderanträge stellen, über die auf den Vorstandssitzungen entschieden wird. Anträge dazu liegen im Sekretariat aus oder können auch formlos gestellt werden. Eine zeitnahe, unkomplizierte und schnelle Hilfe ist uns dabei besonders wichtig. Wir stellen bei unserer Arbeit immer die Lernenden und die Schule in den Mittelpunkt unseres Handelns.
Unterstützungen des Fördervereins – Beispiele:
Unterstützen Sie unsere Arbeit Damit wir möglichst viele und berechtigte Bedarfe erfüllen können, ist es unser Ziel, dass jede Familie am Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium Mitglied im Förderverein wird. Mit nur 20€ Jahresmitgliedsbeitrag – es darf auch mehr sein – ermöglichen Sie Projekte und Förderungen, die Ihren – unseren – Kindern zugutekommen und die ansonsten nicht umgesetzt werden könnten.
Ihr Förderverein
Die Schulsozialpädagogin am Schlaun-Gymnasium bietet euch / Ihnen:
Ich bin gerne für dich da, wenn du z.B.
Alles, was du mir anvertraust, behandele ich selbstverständlich absolut vertraulich. Ich unterliege der Schweigepflicht!!!
Lisa Hafeneger
Dipl. Sozialpädagogin | Kinderschutzfachkraft
Sprechzeiten:
Di- Fr: 9:00 – 14:00 (Raum 12)
Tel: 0251/6207129
Mail: Lisa.hafeneger@outlaw-ggmbh.de
Rudi
Ansprechpartner für Leckerchen
Sprechzeiten:
Di- Fr: 9:00 – 14:00 (Raum 12)
Tel: 0251/6207129
Fragen zum Bildungs- & Teilhabepaket
Beziehen Sie Leistungen zur Grundsicherung Ihres Lebensunterhalts (z.B. Wohngeld, Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld etc.), können Sie für Ihre Kinder das Bildungs- und Teilhabepaket beantragen, um darüber hinaus finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Zum Bildungs- und Teilhabepaket zählen Erstattungen für:
Um diesen Anspruch zu erhalten, müssen Sie zuerst einen globalen BuT Antrag stellen. Das entsprechende Formular finden Sie auf unserer Webseite. Ihre Kinder können auch einen Vordruck in Raum 12 abholen.
Vorlagen für Anträge und Hilfestellung erhalten Sie, wenn Sie auf den Button klicken.