Lebensräume erkunden – Fähigkeiten ausprobieren

In der Mittelstufe reifen die Kinder zu Jugendlichen heran und beginnen, neue Lebensräume zu erkunden und sich darin auszuprobieren. Deshalb bieten wir in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 viele Möglichkeiten der Orientierung, der Erkundung und „des-sich-Ausprobierens“ an.

In der Jahrgangsstufe 7 können Ihre Kinder mit Französisch oder Latein als zweiter Fremdsprache beginnen. Sprachbegabte Schülerinnen und Schüler können auch beide Sprachen gleichzeitig im Drehtürmodell erlernen.

In den Jahrgangsstufe 9/10 bieten wir zum einen die Wahl einer dritten Fremdsprache (Spanisch oder Französisch) an oder Ihre Kinder können alternativ auch den Kurs „KuMuLi“ (Kunst-Musik-Literatur), „NWFK“ (Naturwissenschaftliche Fächerkombination) oder „GWFK“ (Gesellschaftswissenschaftliche Fächerkombination) anwählen. Bei der Wahl der „richtigen Fächer“ unterstützen und beraten wir Sie und Ihr Kind gerne.

Bei der Gestaltung des Unterrichts ist es uns wichtig, Bezüge zum „richtigen Leben“ aufzuzeigen, um die Relevanz des Stoffs für das eigene Leben und die eigene Rolle in der Gesellschaft greifbar zu machen. Die Innenstadtlage erlaubt uns eine zeitnahe und unkomplizierte Öffnung des Unterrichts, sodass wir themenbezogenen Besuche zentraler Orte der Innenstadt (Theater, Museen und Ausstellungen) jederzeit miteinbeziehen und den Unterricht noch attraktiver gestalten können.

In unseren Arbeitsgemeinschaften können die Teenager ihren Interessen nachgehen und erste Einblicke in die Berufswelt erlangen. Das erste Berufspraktikum findet im Jahrgang 10 statt und wird von uns und in Kooperation mit externen Profis engmaschig begleitet. Abgerundet wird das Angebot durch altersgerechte Präventionsmaßnahmen. Im Vordergrund stehen in der Mittelstufe neben Alkohol- und Drogenprävention auch Themen wie Internetsicherheit, sexuelle Selbstbestimmung oder gesunde Ernährung.

Mittelstufenkoordinator – kommissarisch

FAQs

Welche Sprachen werden in welchen Jahrgangsstufen angeboten?

Wir bieten in den Wahlpflichtbereichen I und II jeweils zwei Fremdsprachen zur Wahl an. In der Jahrgangsstufe 7 beginnt die zweite Fremdsprache als Hauptfach (Latein oder Französisch), sie ist verpflichtend.

In der Jahrgangsstufe 9 können die Kinder freiwillig eine weitere Fremdsprache als Nebenfach wählen (Französisch oder Spanisch).

Grundsätzlich gilt: Bis zum Ende der Sekundarstufe I müssen zwei Fremdsprachen erfolgreich absolviert werden.

Kinder mit internationaler Geschichte können unter bestimmten Voraussetzungen schulübergreifende Kurse in ihren Muttersprachen belegen und damit die zweite Fremdsprache ersetzen. Bitte besuchen Sie uns zu einem Beratungsgespräch.

In der Oberstufe bieten wir durch die Kooperation mit vielen anderen Gymnasien in Münster weitere Fremdsprachen an.

Können Kinder zwei neueinsetzende Fremdsprachen gleichzeitig erlernen?

Ja. Besonders sprachbegabte Kinder erhalten im Rahmen unseres Drehtürmodells die Möglichkeit, Latein und Französisch gleichzeitig ab Klasse 7 zu lernen. Die Schule schlägt Kinder vor, die sie für geeignet erachtet, und berät sich mit ihren Eltern.

Welche Differenzierungsfächer bietet das Schlaun an?

Für die Kinder im neuen G9 bieten wir mit Französisch und Spanisch zwei weitere Fremdsprachen an. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, unser Profilfach KULT (Kunst-Musik-Literatur) zu wählen – oder ganz traditionell eine der Fächerkombinationen „Geschichte-Politik-Erdkunde“ oder „Biologie-Chemie-Physik-Informatik“.

Nehmen Sie in der Mittelstufe Kinder von anderen Schulen auf?

Grundsätzlich ja. In jedem einzelnen Fall prüfen wir sorgfältig die laufbahnrechtlichen Hintergründe sowie die persönlichen Voraussetzungen. Wenden Sie sich bei Wechselwünschen an unser Gymnasien bitte an die Schulleiterin, Frau Langenberg, oder an den kommissarischen Mittelstufenkoordinator, Herrn Schulte-Wörmann.

Was ist zu tun, wenn das Kind das Fach Religion abwählen möchte oder soll?

Die Fächer Evangelische und Katholische Religionslehre sind Pflichtunterrichtsfächer. Gleichwohl besteht die Möglichkeit an der Teilnahme an Praktischer Philosophie; dieses Fach ist ein Ersatzfach für Religion.

Wir bieten in jeder Jahrgangsstufe das Fach Praktische Philosophie an. Wechsel zu diesem Fach sind aus organisatorischen Gründen nur zum Halbjahr möglich.

Kinder sind ab dem 14. Lebensjahr religionsmündig und können selbstständig ohne die Eltern einen Wechsel bei der Schule (Mittelstufenkoordination) beantragen. Die Schule informiert die Eltern über einen Wechsel schriftlich.

Zählen die Leistungen in den Lernstandserhebungen (neu: VERA8) bei der Notenfindung?

Nein. Dieses Diagnoseinstrument dient allein als Vergleichsinstrument für bestimmte Schlüsselkompetenzen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik. Die Ergebnisse helfen den Kindern bei der Einschätzung ihrer eigenen Fähigkeiten – und den Schulen bei der Weiterentwicklung von Unterricht.

Wie müssen Kinder im Krankheitsfall entschuldigt werden und wie kann man ein Kind beurlauben?

Eltern müssen erkrankte Kinder VOR Unterrichtsbeginn über die WebUntisApp oder telefonisch im Sekretariat melden. Erfolgte die Krankmeldung nicht über WebUntis, müssen sie ihr Kind im „Schlaunplaner“ fristgerecht, d. i. bis zur zweiten Stunde nach Wiederkehr beim Klassenlehrer, entschuldigen. Ein Fehlen gilt erst dann als entschuldigt, wenn dies im digitalen Klassenbuch vermerkt ist .

Nicht-entschuldigtes Fehlen wird mit der Note „ungenügend“ bewertet.

Beurlaubungen im Voraus sind nur in dringenden Fällen erlaubt. Beurlaubungen bis zu zwei aufeinanderfolgenden Schultagen sind durch die Klassenleitung möglich. Längere Beurlaubungen kann nur die Schulleitung aussprechen.

Welche Fördermaßnahmen gibt es in der Mittelstufe?

In der Mittelstufe bieten wir das Programm „Schüler helfen Schülern“ an. Kinder mit Schwierigkeiten in den Hauptfächern werden von älteren Tutorinnen und Tutoren unterstützt. Neue Tandem-Teams werden im Bedarfsfall eingerichtet. Fragen zu „Schülern helfen Schülern beantwortet Frau Wietzorke.

Was ist zu tun, wenn ich finanzielle Unterstützung benötige?

Bitte wenden Sie sich an die Klassenleitung. Sie wird mit unseren Schulsozialarbeiterinnen Kontakt aufnehmen und prüfen, ob Sie Hilfe im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets bekommen können.

Dürfen Kinder das Schulgelände verlassen?

Ab der Mittelstufe dürfen die Kinder ausschließlich in der Mittagspause das Gelände verlassen, und nur unter der Voraussetzung, dass die Erziehungsberechtigten der Schule eine schriftliche Entbindung von der Aufsichtspflicht haben zukommen lassen. Diese Entbindung ist schuljährlich neu einzureichen.