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Wie müssen Kinder im Krankheitsfall entschuldigt werden und wie kann man ein Kind beurlauben?

Eltern müssen erkrankte Kinder VOR Unterrichtsbeginn über die WebUntisApp oder telefonisch im Sekretariat melden. Erfolgte die Krankmeldung nicht über WebUntis, müssen sie ihr Kind im „Schlaunplaner“ fristgerecht, d. i. bis zur zweiten Stunde nach Wiederkehr beim Klassenlehrer, entschuldigen. Ein Fehlen gilt erst dann als entschuldigt, wenn dies im digitalen Klassenbuch vermerkt ist .

Nicht-entschuldigtes Fehlen wird mit der Note „ungenügend“ bewertet.

Beurlaubungen im Voraus sind nur in dringenden Fällen erlaubt. Beurlaubungen bis zu zwei aufeinanderfolgenden Schultagen sind durch die Klassenleitung möglich. Längere Beurlaubungen kann nur die Schulleitung aussprechen.