Wie müssen Kinder im Krankheitsfall entschuldigt werden und wie kann man ein Kind beurlauben?
Eltern müssen erkrankte Kinder VOR Unterrichtsbeginn über die WebUntisApp oder im Notfall telefonisch im Sekretariat melden. Ein Fehlen gilt erst dann als entschuldigt, wenn dies im digitalen Klassenbuch vermerkt ist. Nachträgliche Krankmeldungen sind bis maximal zwei Wochen später über die Klassenleitung möglich.
Nicht-entschuldigtes Fehlen wird mit der Note „ungenügend“ bewertet.
Beurlaubungen im Voraus sind nur in dringenden Fällen erlaubt. Beurlaubungen für bis zu zwei aufeinanderfolgende Schultage sind durch die Klassenleitung möglich. Längere Beurlaubungen oder Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach Schulferien kann nur die Schulleitung aussprechen.