Dürfen Kinder das Schulgelände verlassen?

Ab der Mittelstufe dürfen die Kinder ausschließlich in der Mittagspause das Gelände verlassen, und nur unter der Voraussetzung, dass die Erziehungsberechtigten der Schule eine schriftliche Entbindung von der Aufsichtspflicht haben zukommen lassen. Diese Entbindung ist schuljährlich neu einzureichen.